Wohnen
Wohnungs- und Zimmersuche
Tipps für die Wohnungs- und Zimmersuche liefert dir das Sozialdepartement der Stadt Zürich. Es werden ausführlich die Vorgehensweise bei der Wohnungssuche und die Erstellung eines Bewerbungsdossiers inklusive Bewerbungsbrief erklärt.
Mietvertrag
Nachdem du die Zusage des Vermieters für eine Mietwohnung erhalten hast, wird ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen. Der Mietvertrag enthält Rechte und Pflichten der Mieter sowie der Vermieter und Vereinbarungen wie Mietzins, Kündigungsfrist etc.. Bevor du den Mietvertrag unterschreibst, ist es wichtig, dass du die Wohnung bei Tageslicht und ohne Stress besichtigst. Den Vertrag solltest du genau durchlesen und dabei dem Kleingedruckten besondere Aufmerksamkeit schenken. Ist der Vertrag unterzeichnet, kannst du nicht vor dem nächsten Kündigungstermin zurück treten. Sonderregelungen (Untermiete, Renovation, Tierhaltung usw.) sollten von der Vermieterin/vom Vermieter schriftlich bestätigt werden.
Beim Einzug in die neue Wohnung ist es sehr wichtig, dass bestehende Wohnungsmängel in einer Mängelliste aufgeführt werden. Diese Liste sollte unbedingt dem Vermieter zugeschickt werden. Wenn du die Wohnung später kündigst ist diese Mängelliste der Beweis für nicht von dir verursachte Schäden, für die du in der Folge auch nicht aufkommen musst.
Es ist zu empfehlen, dass die Wohnung erst gekündigt wird, wenn eine neue Wohnmöglichkeit vorhanden ist. Für eine Kündigung braucht es seitens des Mieters keine Begründung; von der Vermieterin/vom Vermieter kann jedoch eine verlangt werden. Der Kündigungsbrief sollte eingeschrieben abgeschickt werden.
Weiterführende Infos und links |
Beratungs- und Schlichtungsstellen |
Quellenangaben |
DOCK, Jugend- und Suchtberatungsstelle Schlawiwei: Schlamassel - wie weiter? |


