Impressum |  Sitemap
Schrift: minus plus

Unterhaltspflicht


Das Kindesverhältnis, also eine rechtliche Beziehung zum Kind, verpflichtet die Mutter und den Vater, für den Unterhalt des Kindes aufzukommen. Diese Unterhaltspflicht ist unabhängig von der elterlichen Sorge, der Obhut, dem persönlichen Verkehr und grundsätzlich auch von der persönlichen Beziehung zum Kind.

Weiterführende Infos und links

Familienberatungsstellen

Unterhalt



Quellenangaben

www.ch.ch
Wegweisersystem der CH im Internet

 


Adressen und Links

Rufnummern

Adressen und Kontakte

Links