Unterhaltspflicht
Das Kindesverhältnis, also eine rechtliche Beziehung zum Kind, verpflichtet die Mutter und den Vater, für den Unterhalt des Kindes aufzukommen. Diese Unterhaltspflicht ist unabhängig von der elterlichen Sorge, der Obhut, dem persönlichen Verkehr und grundsätzlich auch von der persönlichen Beziehung zum Kind.
Weiterführende Infos und links |
Familienberatungsstellen |
Quellenangaben |
www.ch.ch |


