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Elterliche Sorge


Elterliche Sorge

Bei einer Ehescheidung wird in der Schweiz über das Sorgerecht für die Kinder rechtlich geurteilt. Dabei soll die elterliche Sorge stets im Interesse des Kindes geregelt werden. Seit Januar 2000 existiert das neue Scheidungsrecht, das folgende drei Optionen vorsieht:

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die elterliche Sorge bleibt bei beiden Elternteilen (gemeinsames Sorgerecht)

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die elterliche Sorge bleibt bei der Mutter

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die elterliche Sorge bleibt beim Vater


Auch nach einer Ehescheidung
sollten beide Elternteile bestrebt sein, sich gemeinsam um das Wohlbefinden und die Erziehung des Kindes zu bemühen. Im Falle einer gemeinsamen elterlichen Sorge verändert sich rechtlich gesehen nichts für das Kind. Die Eltern sollten sich jedoch in wichtigen Themen wie Wohnsituation, Erziehung, Bildung und Gesundheit absprechen und für das Kind vorteilhafte Kompromisse finden.

Leider kommt es häufig vor, dass sich die Meinungen beider Elternteile in solchen Angelegenheiten gegenüberstehen, was zu schwierigen Konflikten führen kann. Werden keine Konsenslösungen im Zusammenhang mit dem Sorgerecht gefunden, bleibt letztlich nur noch der Weg vors Gericht.  Dort wird entscheiden, ob das Sorgerecht der Mutter oder dem Vater zugesprochen wird.


Quellenangaben

Perspektive
Fachstellen für soziale Dienstleistungen.

look-up: das neue Informationsbuch für Jugendliche, Lehrmittelverlag Solothurn, 2001.


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